Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen oder mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von uns.

02. Alle Angebote sind für uns freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Vertreter.

03. Die Preise der beiliegenden Liste sind freibleibend und verstehen sich per Stück, Sortiment oder Satz, ausschließlich MWST.

04. Die von uns schriftlich bestätigten Lieferzeiten sind auf Grund der jeweiligen Situation nach bestem Wissen errechnet, müssen aber wegen möglicher Schwierigkeiten als unverbindlich betrachtet werden. Teillieferungen behalten wir uns vor. Verzugsspesen und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerung können gegen uns nicht geltend gemacht werden.

05. Lieferung und Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn die Ware durch unsere Fahrzeuge ausgeliefert wird. Wenn keine besonderen Vorschriften von Seiten der Besteller gegeben sind, wählen wir den nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg.

06. Beanstandungen der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns geltend gemacht werden. Nicht gleich erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Abweichungen von Gewicht, Größe und Abbildungen behalten wir uns vor. Für Stücke, die nachweislich mit Werkstoff- oder Herstellungsfehlern behaftet sind, die ihre Verwendbarkeit ausschließen, leisten wir nach Rückgabe der fehlerhaften Stücke Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, stehen dem Käufer (Besteller) nicht zu.

07. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen gezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Sie zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen, ist ihm untersagt.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit schon jetzt zur völligen Tilgung aller unserer Warenforderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer , an uns ab. Im Falle des Zahlungsverzuges oder der Vermögensverschlechterung ist die Gesellschaft berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig, hereingegebene Wechsel sind, unabhängig von ihrer Fälligkeit, Zug um Zug gegen Bargeldzahlung abzulösen. Ist die Gesellschaft zu Unrecht von einem
Vermögensverfall ausgegangen, und hat sie daher Aushändigung der Vorbehaltswaren verlangt, so ist sie schadensersatzpflichtig. Der Käufer ist in keinem Falle berechtigt, gegen Forderungen der Gesellschaft mit seinen Forderungen aufzurechnen.

08. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Remscheid.

09. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen - vom Ausstelldatum ab gerechnet – rein netto zahlbar oder innerhalb von 14 Tagen ./. 2% Skonto. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bankdiskontsatz berechnet.

10. Die Lieferung erfolgt ab Werk einschl. Verpackung bzw. gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. Bei Einräumung von Sonderpreisen gelten die jeweils vereinbarten Lieferbedingungen.

Stand: 2008-03-04